Frühwarnsystem bei Herzschwäche

Die tägliche Übermittlung von Krankendaten könnte künftig bei Herzschwäche vor lebensgefährlichen Krisen schützen. Ein telemedizinisches Frühwarnsystem wird derzeit getestet.

Telemedizin könnte wirksam gegen Herzschwäche sein.

In Deutschland leben etwa 200.000 Patienten mit einer Schwäche des Herzmuskels, die Ärzte als chronische Herzinsuffizienz bezeichnen. „Die meisten Patienten befinden sich dank Medikamenten und Herzschrittmachern in einem stabilen Zustand“, sagt Professor Dr. med. Friedrich Köhler, Charité-Universitätsmedizin Berlin: „Es kann jedoch jederzeit zu einer Verschlechterung kommen. Wird sie nicht rechtzeitig erkannt, werden lange und für die Versicherer kostspielige Krankenhausbehandlungen erforderlich.“

Eine drohende Krise zeichnet sich häufig durch einen Rückgang des Blutdrucks, eine Pulsbeschleunigung oder durch eine Gewichtszunahme aufgrund von Wassereinlagerungen im Gewebe ab. „Die Patienten spüren dies zunächst nicht“, erläutert Professor Köhler, der an der Charité das Zentrum für kardiovaskuläre Telemedizin leitet. „Bei einer frühzeitigen Diagnose können wir jedoch häufig gegensteuern und eine Verschlechterung, vielleicht sogar einen vorzeitigen Todesfall verhindern.“

Ob die tägliche Übermittlung der Daten an ein Kontrollzentrum ein geeignetes Frühwarnsystem ist, wird derzeit in Deutschland in der so genannten Fontane-Studie an 1.500 Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz untersucht. Die Hälfte der Patienten erhält ein Gerät, mit dem sie täglich Blutdruck, Puls, Körpergewicht und andere Daten übermitteln. „Das Ziel ist, die Zahl der Tage zu vermindern, die durch Krankenhausaufenthalte oder einen vorzeitigen Tod verloren gehen“, erläutert Professor Köhler. Ob dies gelingt, ist derzeit noch offen. Erste Ergebnisse der Studie sollen Mitte des Jahres 2019 vorliegen.

Einen Arztbesuch ersetzen soll und darf die Telemedizin jedoch nicht. „Eine ausschließlich telemedizinische Betreuung von Patienten ist in Deutschland verboten“, sagt Professor Köhler. Die Versorgungsqualität müsse erhalten bleiben. „Es gelten die gleichen Standards wie für den Arztbesuch“, verspricht Professor Köhler. „Die Behandlung von Menschen mit chronischer Herzinsuffizienz muss persönlich durch einen Facharzt erfolgen nach ausreichender Aufklärung und unter Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht.“ Eine telemedizinische Beobachtung bei Herzschwäche kann also nur eine Ergänzung sein – aber möglicherweise eine, die Leben rettet.

Foto: © Tatjana Balzer / Fotolia
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