Wann Gerinnungshemmer wegen OP absetzen?

Stehen Eingriffe mit Blutungsrisiken an, müssen Gerinnungshemmer für kurze Zeit abgesetzt werden. Lesen Sie hier, was dabei zu beachten ist.

Wann Gerinnungshemmer vor einer OP absetzen?

Gerinnungshemmer verdünnen das Blut. Damit senken sie die Gefahr einer Thrombose. Zugleich beugen sie auf diese Weise lebensbedrohlichen Lungenembolien vor. Für viele unverzichtbare Medikamente, die allerdings Schattenseiten haben. Denn sie erhöhen die Gefahr von Blutungen. Stehen Eingriffe mit Blutungsrisiken wie eine Zahnarztbehandlung, Magen- oder Darmspiegelung oder Operation an, muss die Gerinnungshemmung unterbrochen werden. Das heißt, der Gerinnungshemmer ist vorübergehend abzusetzen.

Absprache zum Gerinnungshemmer

Das Blutungsrisiko variiert je nach Art des Eingriffs von sehr niedrig, wie beispielsweise bei einer medizinischen Zahnreinigung bis hin zum hohen Risiko. Dazu gehören unter anderem Spritzen in den Muskel, etwa bei Ischiasbeschwerden, oder größere Operationen. „Die Ärzte müssen bei der Frage, wie lange die Gerinnungshemmung zu unterbrechen ist, das Risiko für Blutungen gegen das Risiko eines Schlaganfalls abwägen. Das führt bei vielen Patienten zu großer Verunsicherung“, weiß Herzspezialist PD Dr. med. Gerian Grönefeld vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung.

Bei größeren Eingriffen ist die Absprache zwischen dem Spezialisten, der den Eingriff durchführt, und dem Hausarzt, Internisten oder Kardiologen des Patienten besonders wichtig. „Naturgemäß hat der Zahnarzt, Gynäkologe, Urologe wie auch der Magen-Darm-Spezialist immer vorrangig die Risiken seiner Untersuchung oder Operation im Blick. Die Vorgeschichte des Patienten kennt aber der behandelnde Hausarzt, Kardiologe oder Internist besser. Er weiß, welche Risiken ein Unterbrechen der Gerinnungshemmung mit sich bringt“, so Dr. Grönefeld.

Notfallausweis vermeidet Komplikationen

Gleich ob Zahnarzt, Augenarzt oder Hausarzt – die Ärzte müssen immer wissen, dass der Patient einen Gerinnungshemmer einnimmt und wie hoch die verordnete Dosis ist. Dabei kann für die Dokumentation dieser Angaben ein handlicher Notfallausweis helfen, wie ihn z. B. die Deutsche Herzstiftung unter www.herzstiftung.de/notfallausweis kostenfrei anbietet. Schon wenn der Eingriff geplant wird, sollte der Patient dem behandelnden Arzt diesen Ausweis zeigen, damit der rechtzeitig entscheiden kann, ob und wie lange der Gerinnungshemmer abgesetzt werden muss.

Foto: © Bergringfoto – Fotolia.com

 

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