Millionen von Reisenden können nun endlich wieder mit dem Flieger zu ihrem Traumziel abheben. Bezüglich Arzneimittel sollten sie Folgendes wissen.
Ganz klar gehört in das Gepäck auch die Reiseapotheke. Was viele allerdings nicht wissen: In einigen Ländern kann es selbst mit alltäglichen Hustenstillern zu Problemen bei der Einreise kommen.
Reiseapotheke immer ins Handgepäck
Geht der Koffer verloren, erfährt die Urlaubsfreude bereits zu Beginn einen erheblichen Dämpfer. Fatal können die Folgen werden, wenn sich im Koffer dringend benötigte Arzneimittel etwa für chronisch Kranke befinden. Deshalb die Reiseapotheke stets im Handgepäck unterbringen. Aber auch dieser Grund spricht dafür: Im Laderaum eines Flugzeugs kommt es mitunter zu extremen Temperaturschwankungen. In einigen Flugzeugtypen können sogar Minusgrade erreicht werden. Dadurch kann die Wirksamkeit von einigen Medikamenten beeinträchtigt werden. Besonders krass ist das bei Insulin, das durch Einfrieren unwirksam wird.
Wo im Flieger Vorsicht geboten ist
Doch im Flieger dürfen ins Handgepäck ja nur maximal 100 ml an Flüssigkeiten, Gels und Cremes? Stimmt, jedoch sind Arzneimittel von diesen Vorgaben ausgeschlossen. Aber: Bei einigen Medikamenten muss man einen Nachweis des behandelnden Arztes vorlegen. Das gilt besonders für die Mitnahme von Spritzen etwa für Diabetiker. Denn diese gelten ansonsten als Waffen. Auch bei Schmerzmitteln sollte man ein vom Arzt ausgefülltes und dem zuständigen Gesundheitsamt unterzeichnetes Formular vorlegen können. Ein solches finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zum Download.
Über landesspezifische Regelungen informieren
In den Ländern außerhalb der EU bestehen mitunter völlig unterschiedliche Bestimmungen. Vor allem in islamisch geprägten Ländern sind die Regelungen sehr streng und die Ermittler gehen bei manchen Mitteln, die bei uns als Medikamente anerkannt sind, von Drogen aus. Das kann zum Beispiel Schlafmittel oder den Wirkstoff Kodein betreffen. Kodein ist unter anderem auch in freiverkäuflichen Hustenstillern enthalten. Und das heißt, dass sogar eine für uns harmlose Arznei ins Gefängnis führen kann. Daher sollte man sich im Vorfeld seiner Reise eingehend über die Regelungen vor Ort und die benötigten Nachweise informieren.
Quelle: www.apomio.de