Warum “Aut idem” so wichtig für uns ist

Aut idem sollten Sie kennen. Es steht auf jedem Rezept und legt fest, welches Arzneimittel Sie in der Apotheke bekommen.

Mit Aut idem gibt es ein wirkstoffgleiches Ersatzpräparat.

Der Begriff „Aut idem“ stammt aus dem Lateinischen und heißt übersetzt „oder das Gleiche“. Steht dieser auf einem Rezept vom Arzt, ist damit der Austausch eines Medikaments gegen ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel gemeint. Diese sogenannte Substitution ist bereits 2001 gesetzlich beschlossen worden und am 23. Februar 2002 offiziell in Kraft getreten. Nichts desto trotz sorgt sie immer wieder für einige Verwirrung in der Apotheke.

Das Kreuz mit dem Kreuz …

„Wieso kriege ich dieses Mal ein anderes Mittel gegen meine Schmerzen als neulich? Ich möchte doch aber das, was ich schon kenne.“ Mit solchen Kommentaren von Patienten sehen sich Apotheker sehr häufig konfrontiert. „Das liegt an Aut idem“, ist die korrekte Aussage dazu. Doch bei dieser gibt es häufig Erklärungsbedarf. Nicht mehr bei Ihnen, denn Sie kennen sich nämlich jetzt aus.

Original- oder Ersatzpräparat?

Hat Ihr Arzt beim Feld “Aut idem” kein Kreuz gemacht, muss Ihnen der Apotheker das Medikament jenes Herstellers geben, der einen Rabattvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Das kann das Originalpräparat sein, aber auch ein Re-Import oder ein sogenanntes Generikum. Dabei handelt es sich ein Arzneimittel, das bei Wirkstoff, Wirkstoffstärke und Packungsgröße identisch zum Ursprungsmedikament ist. Dieses Ersatzpräparat hilft somit genauso gut gegen das Krankheitsbild, für das Sie das betreffende Medikament einnehmen sollen. Dass dem so ist, gewährleistet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM. Es testet alle Generika auf ihre Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit.

Kein Aut idem, kein Austausch

Ist das so entscheidende Feld auf dem Rezept mit einem Kreuz durchgestrichen, schließt das die Abgabe eines wirkstoffgleichen Medikaments aus. Damit erhalten Sie exakt das Ihnen verschriebene Präparat – kein anderes. Verantwortlich für das Streichen von Aut idem sind ausschließlich medizinische Gründe. Das kann beispielsweise eine nachgewiesene Unverträglichkeit bei bestimmen Präparaten sein.

Möchten Sie als Patient trotz fehlendem Kreuz Ihr Medikament nur von einem bestimmten Hersteller erhalten, können Sie das in der Apotheke angeben. Allerdings müssen Sie dann erst einmal den kompletten Preis für das betreffende Arzneimittel selbst bezahlen. Danach können Sie das Rezept zur Teilerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Foto: © nenetus / fotolia.com
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