Herzerkrankungen können die Fahreignung einschränken – vorübergehend oder dauerhaft. Betroffene müssen das Auto deshalb kurzzeitig oder für immer stehen lassen.
Vor allem Herzrhythmusstörungen, ein überstandener Herzinfarkt mit eingeschränkter Pumpleistung des Herzens sowie eine kürzlich erfolgte Herzoperation wirken sich auf die Fahreignung aus. Denn, „diese und andere Herz-Kreislauf-Erkrankungen können durch einen Kontrollverlust des Fahrers zu einem Unfall führen“, so Herzspezialist Prof. Dr. med. Udo Sechtem vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung. „Die Ursachen dafür sind meist Durchblutungsstörungen im Gehirn oder eine allgemeine Schwäche“. Entsprechend müssen Herzpatienten ihr Auto für einige Zeit stehen lassen. Für wie lange, hängt von der Schwere der Herzerkrankung und der jeweiligen Behandlung ab. Ausschlaggebend dafür ist ferner, wie gut eine Therapie anschlägt und wie stark der Patient belastbar ist. Weiterhin ist von Belang, ob der Patient das Auto privat nutzt oder ob er Berufskraftfahrer ist; etwa in Taxi oder Bus.
Gefährliche Aussetzer am Steuer
Herzrhythmusstörungen werden am Steuer insbesondere dann gefährlich, wenn Synkopen, also kurze Anfälle von Bewusstlosigkeit, auftreten. Eine erfolgreiche Therapie mit Medikamenten oder durch die Implantation eines Defibrillators kann die Fahreignung wiederherstellen. Nach dem Einsetzen des Gerätes dürfen Betroffene allerdings mindestens eine Woche lang kein Auto fahren. Nach einer Schockabgabe beträgt die Fahrpause sogar in aller Regel mindestens drei Monate. Wie lange genau der Patient am Steuer pausieren muss, legt der behandelnde Arzt fest. Für Berufskraftfahrer gilt sogar, dass sie ihren Beruf mit Defibrillator in der Regel nicht mehr ausüben dürfen.
Arzt entscheidet über Fahreignung
Wie schnell sich Herzpatienten wieder ans Steuer setzen dürfen, entscheidet der behandelnde Arzt. Laut Prof. Sechtem sollten die Patienten diese Entscheidung über die Fahrtauglichkeit unbedingt ernst nehmen. „Es handelt sich hierbei nicht einfach um eine Empfehlung, sondern um eine Art Gutachten“. Wer dieses missachtet, geht hohe Risiken ein. Denn im Falle eines krankheitsbedingten Unfalls kann es nämlich sein, dass die Versicherung nicht zahlt. Nicht zuletzt: Der Arzt ist gesetzlich verpflichtet, den Patienten darüber zu informieren, wenn dessen Fahreignung durch seine Herzerkrankung eingeschränkt ist.
Mehr Informationen für Betroffene zum Thema Autofahren mit Defibrillator bietet die Herzstiftung unter www.herzstiftung.de/defi-auto.
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Quelle: Deutsche Herzstiftung
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