Arthrose: Wann ein Kunstgelenk nötig ist

Ein Kunstgelenk ermöglicht vielen Millionen Arthrose-Patienten, sich schmerzfrei zu bewegen. Die Entscheidung zum künstlichen Ersatz will aber gut überlegt sein.

Der Einsatz eines Kunstgelenk muss gut abgewogen werden.

Die häufigste und schmerzvollste Form der Arthrose ist jene im Knie. Wenn der Gelenkverschleiß in den Knien immer weiter voranschreitet, kann das für den Betroffenen unerträgliche Schmerzen bedeuten. Gewohnte Tätigkeiten wie Gehen, Einkaufen, Arbeiten oder Autofahren werden zur Qual. Viele der Betroffenen sind im Alltag dann sogar auf die Hilfe von Angehörigen oder Pflegekräften angewiesen.

Verständlicherweise stellt sich den Patienten schließlich die Frage: Kunstgelenk – ja oder nein? Denn eine solche sogenannte Knieendoprothese kann die ersehnte Schmerzlinderung bringen.

Enttäuschte hohe Erwartungen

Obwohl der Gelenkersatz zu den erfolgreichsten Eingriffen in der Orthopädie und Unfallchirurgie gehört, sind 10 bis 20 Prozent der Arthrose-Patienten unzufrieden mit dem Ergebnis. Das liegt vor allem daran, dass sie sehr hohe Erwartungen an das Leben mit dem künstlichen Kniegelenk stellen. Diese sind laut Prof. Dr. Dr. med. Werner E. Siebert, Kongresspräsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie, jedoch leider nicht immer zu erfüllen. „Je nach Schweregrad der Arthrose und möglichen Begleiterkrankungen wird der Patient auch nach dem Gelenkersatz mit Einschränkungen leben müssen“. „Umso wichtiger ist es, dass Patienten bei der Entscheidung für oder gegen ein Kunstgelenk ein Mitspracherecht haben“, betont Prof. Dr. med. Erika Gromnica-Ihle von der Deutschen Rheuma-Liga. Bei der Erstellung der neuen Leitlinie zur „Indikation“ Knieendoprothese“ waren deshalb auch Patientenvertreter mit von der Partie.

Was für ein Kunstgelenk spricht

Die neue Leitlinie bietet wissenschaftlich gesicherte Empfehlungen, die den Patienten über die Kriterien für eine Gelenkoperation aufklären und bei der Entscheidung unterstützen sollen. Sie benennt dazu vier Hauptkriterien, die für den Einsatz eines künstlichen Kniegelenks erfüllt sein sollen.

  • Der Schmerz besteht seit mindestens 3 bis 6 Monaten und tritt entweder dauerhaft oder mehrmals wöchentlich bei Belastung auf.
  • Die Schäden am Gelenk müssen auf dem Röntgenbild deutlich sichtbar sein.
  • Medikamente und nicht-medikamentöse Maßnahmen wie Bewegung und Krankengymnastik können über einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten den Schmerz nicht mehr ausreichend lindern.
  • Die Schmerzen schränken den Patienten im täglichen Leben so stark ein, dass er nicht mehr bereit ist, sich mit ihnen abzufinden.

Neben diesen Hauptkriterien können einige Nebenkriterien betrachtet werden. So etwa, wie weit der Patient ohne Pause gehen, stehen oder Treppen steigen kann. Auch, ob er seinen Beruf oder Tätigkeiten im Haushalt noch ausführen kann und inwieweit er dabei Hilfe von anderen benötigt, ist relevant. Berücksichtigt werden müssen auch Risiken, die Verlauf und Ergebnis der Operation verschlechtern können, etwa wenn der Patient gebrechlich ist oder Begleiterkrankungen hat.

Die Patientenleitlinie „Indikation Knieendoprothese“ ist ohne Kosten im Internet verfügbar.

Foto: © Bergringfoto / fotolia.com
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