Rettungsfahrzeuge werden bei ihrem lebenswichtigen Einsatz nur allzu oft behindert. Ein leider häufiger Grund dafür: es wird keine Rettungsgasse gebildet.
Viele Autofahrer kennen das richtige Verhalten bei Annäherung von Blaulichtfahrzeugen nicht. Doch häufig (viel zu häufig) werden diese auch ganz bewusst ignoriert und gestoppt.
Neue Regelung ab 2017
Seit Anfang des Jahres 2017 besteht nun endlich eine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse bei einem Unfall. §11 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung legt fest, dass Fahrer bereits bei stockendem Verkehr – und nicht erst bei Stau – eine Rettungsgasse bilden müssen. Dies gilt auf Autobahnen und Straßen außerhalb von Ortschaften. Dabei müssen die Fahrzeuge unabhängig von der Anzahl der Fahrspuren auf der äußersten Spur nach links und alle anderen nach rechts ausweichen. Der Standstreifen darf nicht benutzt werden.
Plädoyer der Notärzte
Vor allem Notärzte appelieren an die Einsicht der Verkehrsteilnehmer, diese Regeln ab sofort unbedingt zu berücksichtigen. Schließlich steht die Zeit bis zum Beginn der Behandlung im direkten Zusammenhang mit den Überlebenschancen der Unfallopfer.