Ohnmacht? Das muss Ihr Arzt wissen!

Eine Ohnmacht kann gefährliche Stür­ze verursachen und vor allem ein stark er­höh­tes Herzrisiko anzeigen! Sie muss deshalb ärztlich abgeklärt werden.

Eine Ohnmacht muss immer ärztlich abgeklärt werden.

Ohnmachtsattacken sind oftmals Warnsignale dafür, dass das Risiko für einen plötzlichen Herztod stark erhöht ist. Denn sie können auf gefährliche unentdeckte Herzerkrankungen wie etwa Rhythmusstörungen zurückgehen. Eine Ohnmacht darf also keinesfalls unterschätzt werden. Sondern sie muss immer gewissenhaft von einem Arzt ab­ge­klärt wer­den. Das setzt allerdings vo­raus, dass Sie dem Arzt die rich­ti­gen In­formationen rund um den Vorfall nen­nen können. Dazu gehören:

Hatten Sie zuvor Beschwerden?

Unbedingt erwähnen sollten Sie bei der Abklärung einer Ohnmacht, ob Sie etwa kurz davor Hinweise für Herzrhythmusstörungen gespürt haben. Dazu gehören unter anderem Herzstolpern, Herzklopfen, Herzrasen oder auch einen deutlich langsamerer Puls als sonst. Denn Ohnmachtsattacken, die auf Herzerkrankungen wie etwa Rhythmusstörungen zurückgehen, bedeuten oft ein stark erhöhtes Risiko für einen plötzlichen Herztod.

Unbedingt mitteilen sollten Sie auch, ob die Ohnmacht schlagartig aus dem Nichts heraus aufgetreten ist oder ob sich Vorboten wahrnehmen ließen wie z. B. Übelkeit, Schwitzen, Schwindel, Benommenheit, Schwächegefühl, Unwohlsein oder verschwommenes Sehen.

Trat die Ohnmacht bei körperlicher Anstrengung auf?

Ein wichtiger Hinweis auf herzbedingte Ohnmachtsattacken ist es, wenn diese unter körperlicher Anstrengung auftreten – wie etwa beim Treppensteigen, Bergauflaufen oder Sport. Falls das bei Ihnen der Fall war, sollten Sie sicherstellen, dass dieser Umstand im Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt auf keinen Fall untergeht.

Nehmen Sie Medikamente ein?

Falls Sie Medikamente einnehmen, sollten Sie eine Zusammenstellung anfertigen, welche Wirkstoffe Sie in welcher Dosierung in den Tagen vor der Ohnmacht eingenommen haben. Besonders wichtig kann dies sein, wenn diese beim Aufstehen aus dem Liegen oder Sitzen stattgefunden hat. In solchen Fällen spielen häufig zu stark wirkende Blutdruckenker eine Rolle. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird sich dabei nicht nur die Dosierungen der Medikamente ansehen, sondern auch gezielt auf Wirkstoffe achten, die Wechselwirkungen haben. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt auch Medikamente notieren, die Sie sich möglicherweise rezeptfrei in der Apotheke besorgt haben.

Nennen Sie auch unangenehme Infos

In manchen Fällen mag einem die Situation, in der die Ohnmacht aufgetreten ist, vielleicht peinlich oder anderweitig unangenehm sein. So beispielsweise wenn sie bei einem heftigen Streit, beim Wasserlassen, beim Sex oder beim Anblick einer Spinne erfolgte. Doch auch in solchen Fällen sollten Sie die Situation unbedingt korrekt wiedergeben. Denn daraus ergeben sich wichtige Hinweise zur jeweiligen Ursache und andernfalls besteht die Gefahr, dass eine falsche Diagnose gestellt wird.

Quelle: Deutsche Herzstiftung

Foto: © Bacho Foto / fotolia.com
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